20.02.2009
Tätigkeit als Fachberater für Testamentsvollstreckung und Nachlassverwaltung (DStV e. V.)
Die Tätigkeit umfasst insbesondere die folgenden Leistungen:
- Gestaltung von Nachfolgeregelungen, wie z. B. Unternehmensübergabe, auch an Familienfremde, Hofübergabe
- Erbschaftsplanung, Gestaltung von Erbregelungen unter besonderer Beachtung der steuerrechtlichen Möglichkeiten sowie des Familien- und Erbrechts
- Regelungen der vorweggenommenen Erbfolge unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte
- Testamentsvollstreckung, einerseits zur Abwicklung und Verteilung an die Erben, andererseits zur Erhaltung und Verwaltung des Nachlasses
- Unternehmertestament
- Gesellschaftsrechtliche Lösungen, z. B. Gründung von Familiengesellschaften
- Verwaltung von Vermögen, hierzu gehört auch die Beratung über eine geeignete Anlagestrategie sowie Vermögensumschichtungen, z. B. Kapitalvermögen in Immobilien, Wahl einer geeigneten Rechtsform für Unternehmen, z. B. Umwandlung einer Einzelfirma in GmbH etc.
- Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen
Sämtliche Leistungen orientieren sich an den individuellen Bedürfnissen. Wo nötig, in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt/Notar.
01.07.2008
Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Die Rechtsberatung ist fortan als Nebenleistung zur steuerberaterischen Tätigkeit in eingeschränktem Umfang erlaubt. Z. B. Ausarbeitung von Miet-, Darlehens-, Arbeits- und Gesellschaftsverträgen, u. a. wenn nötig, in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt. Darüber hinaus umfasst unsere Leistung auch die Testamentsvollstreckung, Gründungs- und Fördermittelberatung, sowie Gestaltungsberatung bei der Unternehmensnachfolge.
01.08.2007
Andreas Currle wird Mitglied im HLBS
Der Hauptverband der landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e.V. ist ein Berufs- und Fachverband von steuer- und wirtschaftsberatenden Berufen sowie Sachverständigen in der Landwirtschaft. Der Fachverband unterstützt die Fortbildung seiner Mitglieder und des Berufsnachwuchses und versteht sich als berufspolitische Vertretung.
- Zurückbehalten unwesentlicher Flächen bei unentgeltlicher Betriebsübertragung – Änderung der Rechtsprechung des BFH
- Unternehmenssteuerreform 2008 – Auswirkung auf land- und forstwirtschaftliche Betriebe z. B. §6 (2a) EStG – Poolbewertung für Wirtschaftsgüter zwischen 100,- € und 1000,- € Anschaffungs-/Herstellungskosten; Auswirkung auf Viehbewertung.
- Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für die Jahre 2009 + 2010
- Neuer Investitionsabzugsbetrag § 7g EStG (auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter)
- Neuer Beschluss des BVerfG bei Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht: Bisherige Regelungen verstoßen gegen Gleichheitsgebot Art. 3 (1) GG
- Erfassung der Kosten für Kinderbetreuung als Betriebsausgaben im Zusammenhang mit §4 f EStG
- Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte als Betriebsausgaben
- Fristverlängerung für Abgabe von Steuererklärungen (31.05. des Zweitfolgejahres)
- Ertragsteuerliche Behandlung von Biogasanlagen, Erzeugung von Energie aus Biogas (wenn ein selbstständiger Betriebsteil vorliegt)
- Beanstandungsgrenzen für unbare Altenteilerleistungen bei Land- und Forstwirschaft
Für weitere Informationen können Sie hier mit uns Kontakt aufnehmen.